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AGB

Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Sie gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sollen schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.

Angebot (einschließlich Preise, Maße, Gewichte usw.)
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Webseiten, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen. Das glei-che gilt für Angaben unserer Lieferanten. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegen-
standes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.

Auftragsbestätigung und Preis
a) Aufträge werden schriftlich bestätigt. Weitere Abreden, Garantien usw. bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, wenn sie mit nicht vertretungsbe-
rechtigten Betriebsangehörigen vereinbart werden. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen - unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
b) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertrags-
abschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.

Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über, wenn zu ebener Erde abgeladen ist. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
b) Liefertermin und Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkungen oder Im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns zu vertreten hat, daran gehin-dert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
c) Verpackung
Die Ware wird branchenüblich verpackt. Unsere Bezugskosten bei Nichtlagerware werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Mehrwegtransportbehältern erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe.
d) Transportschäden und Fehlmengen
Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen festgestellt werden und auf dem Lieferschein vom Fahrer schriftlich bestätigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
e) Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, geht im Falle des Versendungskaufes die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über.

Mängelrüge und Mängelhaftung
Ist unser Kunde kein Verbraucher, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschliefe-rungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegen-
ständen kann nicht als Beschaffenheit vereinbart werden. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge mangelhafter Waren im Sinne von § 434 des BGB stehen unseren Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu, Schadenersatzan-sprüche nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Wir tragen die gewöhnlichen Kosten der Gewährleistung. Wünscht der Kunde Monteurleistungen in der Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) oder an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen, so ist er verpflichtet, die daraus resultie-renden Mehrkosten selbst zu tragen, wenn nicht die Vornahme der Gewährleistungsarbeiten zu diesen Zeiten erforderlich waren. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so steht uns beim Nacherfüllungsanspruch unseres Kunden das Wahlrecht zur Nachbesserung des Mangels oder der Ersatzlieferung zu. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsbeihilfen beruhen. Soweit uns keine arglistige, vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintre-tenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch genommen werden, verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften. Wir übernehmen keine Haftung bei Verwendung ungeeigneter Brennstoffe. Zum ungeeigneten Brennmaterial zählt u. a. nicht brennbares Material (Metalle, Steine, Kunststoffe), feuchtes oder nasses Brennmaterial. Der Feuchtigkeits-
gehalt des Holzes darf 30 % nicht übersteigen (W30 nach Önorm M7133 (21)). Wenn ungeeignete Brennstoffe verwendet wurden, trifft den Kunden die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel oder Störungen nicht hierauf zurückzuführen sind. Die Einhaltung von Vorschriften des Bundesemissionsschutzgesetzes für von uns gelieferte Maschinen und Anlagen sind Sache des Kunden. Insbesondere hat er die Einhaltung dieser Vorschriften selbst zu überwachen. Für Störungen, die bei ordnungsgemäßer Wartung und Überwachung von uns gelieferter Anlagen vermeidbar gewesen wären, haften wir nicht. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung und somit unter anderem der vorgesehenen Betriebsbedingungen, sowie bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf: schlechter Aufstellung durch den Käufer oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlechten oder ohne schriftlicher Zustimmung des Verkäufers ausgeführten Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als den Verkäufer oder dessen Beauftragten, normaler Abnützung von Teilen die einen Verschleiß unterliegen und zu keiner Funktionsstörung führen. Bei Übernahme von Reparatur-
aufträgen oder bei Umänderung der Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

Rücktritt
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 10 % des Nettorechnungsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer als pauschalierten Schadenersatz vom Kunden zu verlangen, sofern wir keinen höheren Schaden im Einzelfall nachweisen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, so beweisen, dass der Schaden nicht entstanden oder der tatsächliche Schaden niedriger als die Pauschale ist.

Zahlung
a)Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unserer Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Für Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht etc. maßgeblich. Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber herein. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründetem Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und Ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.
b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist,8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, die Geltendmachung weitere Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungs-
bedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehender Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf vor vollständiger Bezahlung die gelieferten Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinem Abnehmern, soweit diese nicht Verbraucher sind, unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versiche-rung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch be-steht. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seien Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 20 %. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretung und Sicherung unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlicher Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugs-
ermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nach-kommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Der eingezogenen Beträge hat der Kunde unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Ver-äußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklage. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkom-mens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

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